Hans-Thoma-Gymnasium, Baumgartnerstr. 26, 79540 Lörrach +49 7621 9140480 htg@loerrach.de

    Auslandsjahr


    Im Folgenden haben wir einige Informationen rund um das Thema Auslandsaufenthalt für Sie zusammengestellt. Als Schule sind wir für die Beratung von schulischer Seite zuständig, die Entscheidungen über Dauer und Ziel liegen bei Ihnen. Informationen dazu finden Sie auch in unserem Aushang im Altbau, 1. Stock beim Treppenaufgang.

    Für einen Auslandsaufenthalt während der Schulzeit ist rechtzeitig ein Antrag auf längerfristige Beurlaubung (Formblatt) bei der Schulleitung zu stellen. Den Link zu diesem Antragsformular finden Sie im Downloadbereich.

    Während der Beurlaubung sind die Schüler verpflichtet, die dort dem Gymnasium entsprechende Schule und Klassenstufe zu besuchen und sich eine Bescheinigung über den Schulbesuch ausstellen zu lassen. Sie werden bei uns weiterhin in ihren Stammklassen geführt, brauchen also danach nicht neu angemeldet werden. Die Schüler müssen sofort nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes den Unterricht am HTG wiederaufnehmen.

    Versetzungsregelung

    Versetzungsordnung § 3:
    (3) „Ein Schüler, für den zum Ende der Klassen 5 bis 10 kein Zeugnis erteilt und damit keine Versetzungsentscheidung getroffen werden kann, weil er an einem längerfristigen Einzelschüleraustausch mit dem Ausland teilgenommen und dort die Schule besucht hat, wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten, bei Volljährigkeit auf seinen Antrag, ohne Versetzungsentscheidung in die nächsthöhere Klasse bzw. in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen. Abweichend von Satz 1 kann ein Schüler, bei dem die Voraussetzungen von Satz 1 am Ende der Klasse 10 vorliegen und der nicht die dem Unterricht in den Klassen 7 bis 10 entsprechenden Kenntnisse in einer zweiten Pflichtfremdsprache besitzt, nur nach Bestehen einer Feststellungsprüfung in der zweiten Pflichtfremdsprache in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen werden. Für diese Feststellungsprüfung gilt § 8 Abs. 3 entsprechend.“

    Dauer des Aufenthaltes

    Bei Aufenthalten bis zu einem halben Jahr:
    Klassenarbeiten brauchen nicht nachgeschrieben werden. Zeugnisnoten werden auf der Basis der Zeit der Anwesenheit erstellt. Versäumtes muss auf eigene Initiative nachgeholt werden. Am Ende muss eine Versetzungsentscheidung getroffen werden können, um in die nächsthöhere Klasse aufgenommen zu werden. Der Auslandsaufenthalt kann nicht als Entschuldigung bei Versetzungsschwierigkeiten geltend gemacht werden.

    Bei Aufenthalten von mehr als einem halben Jahr:
    Ein Auslandsaufenthalt bis zur Gesamtdauer eines Jahres kann bis einschließlich Klasse 10 ohne Wiederholung auf die Schulzeit angerechnet werden. Ein Auslandsaufenthalt von mehr als 3 Wochen in Klasse 11 oder 12 ist ohne Wiederholung des gesamten Schuljahres nicht möglich. Um ohne Feststellungsprüfung in die nächsthöhere Klasse, vor allem die Klasse 11, aufgenommen zu werden, muss der Schule zumindest eine Bescheinigung der Gastschule vorgelegt werden, aus der die belegten Fächer und der Besuch einer Schulart, die dem Gymnasium vergleichbar ist, hervorgehen. Im Zweifel kann die Schule insbesondere in der zweiten Pflichtfremdsprache und in Mathematik, aber auch in anderen Fächern, auf einer Feststellungsprüfung bestehen. Das Kultusministerium hat festgelegt, dass Schüler/innen nach einem ganzjährigen Aufenthalt in Klasse 10 die mittlere Reife erst am Ende von Klasse 11 erwerben, wenn nicht mehr als 20% der angerechneten Kurse mit weniger als 5 Punkten bewertet sind. Der Antrag auf Aufnahme in die nächsthöhere Klasse muss von den Erziehungsberechtigten gestellt werden.

    Auslandsaufenthalt in Klasse 10

    Bei einer Abwesenheit im 10. Schuljahr muss vor der Beurlaubung ein Gespräch mit den Oberstufenberatern geführt werden. Dieses Gespräch dient der Abstimmung zu Vorgehen für die Kurswahlen der Oberstufe und wird auf dem Beurlaubungsformblatt von den Oberstufenberatern unterschrieben.

    Bei einer Abwesenheit des gesamten Schuljahres entfällt BOGY. In allen anderen Fällen muss BOGY absolviert werden, dafür ist ebenfalls ein Gespräch mit der Organisationsleitung BOGY notwendig, das auf dem Beurlaubungsformblatt gegengezeichnet wird. In diesem Gespräch werden die besonderen Bedingungen für mögliche Termine, Abgabefristen des BOGY-Berichts u.ä. besprochen.

    Den Schülern wird außerdem empfohlen, sich beim Umtausch die Bücher für Kl. 10 geben zu lassen. Für die ab Klasse 11 abgewählten Fächer geht die letzte Fachnote ins Abiturzeugnis ein.

    Gerne stehen die Abteilungsleiter der zuständigen Klassenstufen für weitere Fragen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat, wir nehmen dann mit Ihnen Kontakt auf.

    Neuigkeiten

    • HTG-Schüler fahren zur Physik-WM

      HTG-Schüler fahren zur Physik-WM

      Maxim Rasch und Benedikt Baum werden Deutschland beim International Young Physicists’ Tournament (IYPT) vertreten!

      Benedikt wird als Kapitän das Team beim IYPT 2025 anführen.

      Vor 30 Jahren nahm zum ersten Mal ein HTG-Schüler an einer Physik-WM teil – seitdem ist unsere Schule regelmäßig vertreten. Nun setzen Maxim und Benedikt diese Erfolgsgeschichte fort. Wir sind unglaublich stolz und drücken euch für den internationalen Wettbewerb fest die Daumen!
    • Schulkonzert

      Schulkonzert

      Herzliche Einladung der Musik-AGs zum diesjährigen Schulkonzert!

      Rund um das Thema PICTURES mit Musik von Adele, J. Williams, L. Cohen, Vangelis und vielen mehr...

      Kommt am 4. April um 19 Uhr in die Aula des HTG!
    • HTG erneut Deutscher Meister in Physik

      HTG erneut Deutscher Meister in Physik

      Benedikt Baum, Johann Hoffmann und Maxim Rasch haben als Team "impærium" das 12. GYPT (German Young Physicists' Tournament) in Bad Honnef gewonnen. Das HTG verteidigt somit diesen Titel und kann nun auf eine Serie von vier Titeln zurückblicken und ist alleiniger Rekordsieger.

      Benedikt präsentierte im Finale seine Forschungsergebnisse zu einem magnetischen Pendel, welche er am phænovum durchgeführt hat. Maxim diskutierte die Ergebnisse eines Berliner Teams zur Wirtzpumpe. Beide bekommen die Chance auf die Teilnahme an der Weltmeisterschaft, erstmalig nahm dort vor 30 Jahren ein HTG-Schüler teil.
    • Juniorwahl am HTG

      Juniorwahl am HTG

      Die SMV organsierte am Donnerstag, 20.02.2025 die HTG-Juniorwahl. Alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 9-12 waren wahlberechtigt.
      Partei Zweitstimme Erststimme
      CDU 11 % 14 %
      SPD 21 % 25 %
      Grüne 19 % 32 %
      FDP 10 % 8 %
      AfD 12 % 8 %
      Linke 18 % 10 %
      Sonstige 9 % 3 %

      Adresse

      Hans-Thoma-Gymnasium

      Baumgartnerstr. 26, 79540 Lörrach

      Tel.: 07621 914 048 0

      Fax: 07621 914 048 15

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